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BOS-Funk – Frequenzbänder und Kanäle

Bei dem BOS-Funk handelt es sich um einen nichtöffentlichen UKW-Landesfunkdienst, welcher von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – kurz BOS – genutzt wird und durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert ist.

BOS-Frequenzen – Die Frequenzbänder

Die Kommunikation von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie anderen Behörden und Organisationen findet über den BOS-Funk im Wesentlichen auf vier Frequenzbändern statt. Hierbei handelt es sich um das 8m-, 4m-, 2m- und 70cm-Band. Die einzelnen Bänder werden dabei jeweils in zwei Bandabschnitte geteilt: Dem sogenannten Unter- und Oberband. Das Oberband ist durch die Verwendung von Abschnitten mit höheren Frequenzen – beispielsweise 38,46 – 39,84 Mhz auf dem 8m-Band – gekennzeichnet. Die Kommunikation über das Unterband findet analog auf Bandabschnitten mit niedrigerer Frequenz statt – zum Beispiel 34,36 – 35,80 Mhz auf dem 8m-Band.

BOS-Frequenzen – Die Kanäle

Die einzelnen Frequenzbereiche des BOS-Funk sind in der BOS-Funkrichtlinie genau festgelegt und durch entsprechende Kanalnummern gekennzeichnet. So bezeichnen die Kanäle 101 bis 292 die Frequenzen des 2m-Bandes. Kanal 347 bis 519 bezeichnet die Bereiche des 4m-Bandes, wobei das Unterband der Kanalnummern 376 bis 396 (Flugfunk) gesperrt ist ebenso wie die kompletten Frequenzbereiche der Kanalnummern 511 bis 519 (Rufdienst). Das 70cm-Band reicht von Kanal 690 bis 799. Kanal 801 bis 873 bezeichnet die Frequenzbereiche des 8m-Bandes. Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Abhören der BOS-Frequenzen in Deutschland nicht gestattet ist. Eine detaillierte Auflistung der Frequenzen ist allerdings öffentlich zugänglich und kann den Nutzungsplänen der Bundesnetzagentur entnommen werden.

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